Garantie und Gewährleistung

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Die Garantie wird vom Hersteller gegeben und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Länge der Garantiezeit ist daher unterschiedlich. Der Garantiefall muss innerhalb dieses Zeitraums auftreten.

Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber dem Händler vorgeschrieben und beträgt für den Kauf von Neuwaren beim Verbrauchsgüterkauf immer 24 Monate.

Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, insofern der aktuell gemeldete Mangel bereits ab Gefahrenübergabe (Lieferung des Kaufgegenstandes) schon vorhanden war. Hier ist der Käufer in der Beweispflicht. Tritt der Mangel bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang auf, wird zugunsten des Käufers (sofern dieser Verbraucher ist) gesetzlich vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.

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